| Termin: |
Sonntag, den 06. Mai von
9.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
die genaueren Zeiten werden nach den Meldungen festgelegt |
| Ort: |
Kampa-Halle 1 und 2
in Minden
<Google-Maps-Wegbeschreibung>
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| Teilnahmeberechtigte: |
Mannschaften aller Kreisverbände
des Betriebssportverbandes Westfalen und Gäste |
| Qualifikation: |
Die Platzierungsreihenfolge der Mannschaften aus dem
Bereich des Betriebssportverbandes Westfalen entscheidet über die
Qualifikation für die Deutschen Betriebssportmeisterschaften 2012. |
| Spielregeln: |
Es gelten die offiziellen Regeln
des DVV in Verbindung mit der Volleyballspielordnung des BKV Minden-Lübbecke.
Besonderheiten werden nach den Meldungen festgelegt. |
| Bedingung: |
Mindestens 2 Frauen bzw. Spieler
über 50 Jahre, ansonsten erhält der Gegner pro fehlende Frau
bzw. Spieler über 50 Jahre 5 Punkte pro Satz Vorsprung. |
| Anmeldung: |
Bis spätestens 12. April 2012
an den Abteilungsleiter Volleyball Rüdiger
Runge
Online-Anmeldung
Die Anzahl der teilnehmenden
Mannschaften ist auf max. 24 begrenzt. Gibt es mehr Anmeldungen als freie Plätze,
so entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Startgeldes.
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| Verpflegung: |
Es ist ein Buffet mit Speisen
und Getränken zu freundschaftlichen Preisen im Nordfoyer der Halle
vorhanden |
| Rahmenprogramm: |
Nach den Spielen findet im Nordfoyer
der Halle im Rahmen eines "fröhlichen Ausklangs" die Siegerehrung
statt. Hierzu erhält jede Mannschaft einen Satz Verzehrmarken. |
| Kosten:
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Das Startgeld beträgt
EUR 45,- zahlbar mit der Anmeldung an den
Abteilungsleiter Volleyball Rüdiger Runge oder auf das Konto:
Sparkasse Minden-Lübbecke, Kto.nr. 81440877, BLZ
490 501 01 |
| Turnierleitung: |
Rüdiger
Runge, Domlandweg 9, 32429 Minden |
| Turniermodus: |
Der Spielplan richtet sich nach
der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften und wird rechtzeitig bekannt gegeben |
| Haftung: |
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Verlust,
Beschädigung oder Verletzung. |
| Hinweis: |
Bitte Pfeifen und Bälle mitbringen.
In der Sporthalle und in den Umkleideräumen ist das Rauchen verboten.
Die Turnierleitung behält sich vor, Spieler oder komplette Mannschaften,
die in sichtbar stark angetrunkenem Zustand antreten, zu disqualifizieren.
In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.
Mit der
Teilnahme erklärt sich jeder Sportler einverstanden, dass Fotos von der
Veranstaltung auf den Internetseiten und Presse-Publikationen der
Betriebssportverbände veröffentlicht werden.
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| Änderungen: |
Notwendige Änderungen behält
sich die Turnierleitung vor |